Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherung:
Als kassenzugelassene Psychotherapeutin kann ich die Kosten der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Private Krankenversicherung:
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Form und Umfang der Kostenübernahme werden unterschiedlich gehandhabt. Klären Sie am besten vorher mit Ihrer Versicherung ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif geregelt sind.
Selbstzahler:
Sie können die Therapie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Neuropsychologie
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die ambulante neuropsychologische Therapie kann in meiner Praxis nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren ohne Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Private Krankenversicherung:
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Form und Umfang der Kostenübernahme werden unterschiedlich gehandhabt. Klären Sie am besten vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für neuropsychologische Therapie in Ihrem Tarif geregelt sind.
Selbstzahler:
Sie können die Therapie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).